Kündigungsschutz, Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und die Überprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig – rechtliche Beratung und Vertretung
Als Anwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Unsere Erfahrungen auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses nutzen wir dazu, die Interessen unserer Mandanten zügig und zielgerichtet durchzusetzen.
Die Schwerpunkte der Kanzlei Huschmann im Bereich Arbeitsrecht umfassen unter anderem die Themen Kündigungsschutz, Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis und die Überprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht
Im Folgenden haben wir Ihnen unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht alphabetisch aufgelistet:
- Arbeitsvertragsgestaltung
- Arbeitszeugnis
- Befristung eines Arbeitsvertrags
- Betriebsrat
- Betriebsübergang
- Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz
- Gratifikationen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld)
- Insolvenz des Arbeitgebers
- Krankengeld, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Kündigung und Kündigungsschutzklagen, Abmahnung und Abfindung
- Mindestlohn
- Mutterschutz
- Schadensersatz
- Tarifvertrag
- Teilzeitarbeit
- Überstunden
- Urlaubsrecht
- Weisungsrecht des Arbeitgebers (unter anderem Versetzung)
- Wettbewerbsverbot
Ihre Kanzlei in Leipzig steht Ihnen gerne persönlich und fachkundig rund um Ihre rechtlichen Fragen im Arbeitsrecht zur Verfügung. Sollten Sie Ihre Problemstellung bzw. Frage in der Auflistung nicht wiederfinden, können Sie uns selbstverständlich trotzdem kontaktieren. Die Auflistung gibt lediglich einen Überblick über die von uns am häufigsten bearbeiteten Themengebiete. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme. Der telefonische Erstkontakt mit unserer Anwältin ist für Sie immer kostenlos.
Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Leipzig – Wissenswertes und Hintergrund
Gegenstand des Arbeitsrechts sind die Rechtsbeziehungen zwischen den am Arbeitsverhältnis beteiligten Personen. Dies sind zunächst die am Arbeitsverhältnis unmittelbar Beteiligten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Gleichwohl werden aber auch die Rechte derjenigen geregelt, die nur mittelbar am Arbeitsverhältnis beteiligt sind. Dies sind unter anderem: Arbeitgeberverbände, Auszubildenden- oder Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Gewerkschaften.
Die für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Rechtsquellen sind vielschichtig. Das anzuwendende Recht kann sich – je nach Einzelfall – etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), dem individuellen Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder aus sogenannten betrieblichen Übungen (Betriebsübungen) ergeben. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Verbindungen und Verzahnungen mit dem Sozialrecht.