Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten.
Anwalt für Wirtschaftsprivatrecht in Leipzig – wir beraten und vertreten Sie!
Das Wirtschaftsrecht umfasst das Wirtschaftsverfassungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsprivatrecht. Es stellt die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen und Maßnahmen dar, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt.
Die Kanzlei Huschmann im Zentrum von Leipzig hat sich auf das Wirtschaftsprivatrecht spezialisiert. Gerne beraten wir Sie umfassend und persönlich zu Ihrem Anliegen!
Uns zeichnet langjährige Erfahrung im Wirtschaftsprivatrecht aus
Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es stellt somit eine Kombination aus dem öffentlichen Recht und dem Privatrecht dar. Die Bestimmungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, GenG) festgelegt.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im Wirtschaftsprivatrecht umfassen unter anderem:
- Rechts- und Gesellschaftsformen
- Lieferbeziehungen und Lieferverträge
- Handelsverträge
- Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen
- Unternehmensveräußerungen
- Unternehmenskäufe
- Beteiligung an Unternehmen
- Erwerb von Handelsware
- gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Urheberrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht)
- E-Commerce
- Wettbewerbsrecht
- Beratung von Existenzgründern und Unternehmensgründern
Das Handels- und Gesellschaftsrecht als Bestandteil des Wirtschaftsprivatrechts
Im Handelsrecht berät die Kanzlei Huschmann in Leipzig vorwiegend mittelständische Unternehmen zu allen aufkommenden Rechtsfragen. Auch die Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Dritten zählt zu unseren anwaltlichen Leistungen.
Die gesellschaftsrechtliche Tätigkeit des Anwalts konzentriert sich vor allem auf die Beratung sowie die Erstellung und Überprüfung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen für Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei unserer Arbeit legen wir großen Wert darauf, eine fachlich fundierte Beratung mit unternehmerischem Denken zu verbinden. Unser Ziel ist es, Ihre wirtschaftlichen Interessen umfassend zu berücksichtigen.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Expertise im Wirtschaftsprivatrecht weiterhelfen zu dürfen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf!